Liebe Teilnehmenden, Referierenden und Gäste in der GastroLernwelt der DEHOGA Akademie,
diese Akademieordnung regelt die Nutzung der GastroLernwelt der DEHOGA Akademie für Teilnehmende, Referierende und Gäste. Zudem wird die Nutzung des Campus Bad Überkingen für Teilnehmende und Referierende geregelt.
Teilnehmende
Unter Teilnehmenden sind Personen zu verstehen, die eine Veranstaltung bei der DEHOGA Akademie zum Zeitpunkt des Aufenthalts gebucht haben und sich zum Zwecke der Veranstaltung in der GastroLernwelt der DEHOGA Akademie aufhalten.
Referierende
Unter Referierenden sind Personen zu verstehen, die die Veranstaltung leiten und sich zum Zwecke der Veranstaltung in der GastroLernwelt der DEHOGA Akademie aufhalten.
Gäste
Unter Gästen sind Personen zu verstehen, die keine Veranstaltung zum Zeitpunkt des Aufenthalts gebucht haben oder Referierende sind und sich nicht zum Zwecke einer Veranstaltung in der GastroLernwelt der DEHOGA Akademie aufhalten.
Die Leitung der DEHOGA Akademie und die Leitung des DEHOGA Campus üben das Hausrecht aus. Den Mitarbeitenden und der Leitung der DEHOGA Akademie und im DEHOGA Campus, die dortigen Mitarbeitenden, ist Folge zu leisten. Auf Anforderung der Campus-Mitarbeitenden weisen sich Teilnehmende, Referierende oder Gäste der DEHOGA Akademie bei Ihrem Aufenthalt im DEHOGA Campus als solche aus.
Teilnehmende und Referierende (Kunden) ist der Aufenthalt in der GastroLernwelt gestattet. Der Aufenthalt in der GastroLernwelt ist zeitlich auf eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn und eine Stunde nach der Veranstaltung beschränkt, sofern die Öffnungszeiten dem nicht entgegenstehen. Der Aufenthalt in der GastroLernwelt ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Gäste sind ohne vorherige Einwilligung in Textform nicht befugt, die Räumlichkeiten der GastroLernwelt zu betreten oder sich dort aufzuhalten.
Teilnehmende oder Referierende der Akademie haben die Möglichkeit das Bistro des DEHOGA Campus während dessen Öffnungszeiten zu nutzen. Teilnehmende oder Referierende, die im DEHOGA Campus übernachten, dürfen die DEHOGA Campus-Angebote, wie z.B. Kino, Gaming-Zone, Sportplatz während den Öffnungszeiten zu nutzen. In beiden Fällen können keine externen Gäste dazu eingeladen werden. Der Zutritt ist nur den Teilnehmenden und Referierenden gestattet.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich den DEHOGA Campus mit Auszubildenden, teilweise Minderjährigen, teilen.
Für die Übernachtung in den Zimmern gilt folgendes:
Der DEHOGA Campus wird um 22:00 Uhr geschlossen – damit beginnt die Nachtruhe. Diese endet um 6:00 Uhr, dann wird der Campus wieder geöffnet. Sämtliche Gemeinschaftsräume sind zu dieser Zeit ebenfalls geschlossen. Als Akademie-Kunde erhalten Sie eine Zugangskarte, die Ihnen den Eintritt auch während der Nachtruhe ermöglicht. Der Eintritt berechtigt zum Zutritt in Ihr gebuchtes Zimmer – nicht in weitere Bereiche. Diese Zutrittserlaubnis ist persönlich und nicht auf andere übertragbar. Andere Personen, auch Bewohner, z.B. Schüler:innen, dürfen nicht rein- oder rausgelassen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich den DEHOGA Campus mit Auszubildenden, teilweise Minderjährigen, teilen, bei denen eine Bettruhe ab 22:30 Uhr gilt. Ab dieser Zeit sind keine Aktivitäten außerhalb Ihres Zimmern erlaubt und es gilt Zimmerlautstärke.
Flucht- und Rettungspläne befinden sich in jedem Aufenthalts- und Freizeitraum, sowie in den Fluren auf jeder Etage. Bitte machen Sie sich damit vertraut und halten Sie die Fluchtwege im Bedarfsfall ein.
Der Parkplatz vor der DEHOGA Akademie kann von Teilnehmenden und Referierenden genutzt werden. Hierdurch kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Seitens der DEHOGA Akademie stehen keine Überwachungspflichtet über das Fahrzeug.
Die Einrichtungsgegenstände in den Seminarräumen, in den Zimmern, sowie in den Aufenthaltsbereichen und allen öffentlichen Bereichen der Akademie und des Campus sind pfleglich zu behandeln.
Für die Nutzung von technischen Einrichtungen und elektronischen Geräten in der GastroLernwelt und dem Campus sind die Bedienungsanleitungen und/oder Unterweisungen zu beachten und ggf. Sichtprüfungen durchzuführen. Schäden, ob selbst verursacht oder festgestellt, sind unverzüglich der Leitung oder Mitarbeitenden an der Rezeption zu melden. Für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen des Inventars oder auf dem Gelände jeglicher Art haftet der Gast.
Es ist strengstens untersagt, technische Einrichtungen, technische Systeme und elektronische Geräte zu verändern oder zu manipulieren. Insbesondere die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen unter Nutzung des Stromnetzes bedarf der schriftlichen Einwilligung durch die DEHOGA Akademie. Schäden, die aufgrund einer Manipulation oder eines Manipulationsversuchs entstanden sind, hat derjenige zu ersetzen, der die Manipulation oder den Manipulationsversuch vorgenommen hat. Die DEHOGA Akademie wird bei Verdacht der Manipulation Nachforschungen anstellen und ggf. rechtliche Schritte gegen den/die Verursacher einleiten. Weitergehende Ansprüche behält sich die DEHOGA Akademie ausdrücklich vor.
Das Rauchen ist aus feuerpolizeilichen Gründen, sowie zum Schutz von Nichtrauchenden auf dem gesamten Gelände, sowie in den Räumlichkeiten untersagt. Hierfür sind ausgewiesene Rauchbereiche zu nutzen. Das Verbot gilt für jegliches offene Feuer wie Kerzen, Räucherstäbchen, Shishas, Bongs, etc. Der Missbrauch von Medikamenten und Drogen bedeutet eine Gefährdung für alle Bewohner und Gäste und führt zur Ausweisung. Der Besitz von Drogen einschließlich deren Weitergabe und Vertrieb, Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen (Schlagstöcke, Baseballschläger, Messer, Schreckschusswaffen) ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kommt es zu einer Anzeige bei der Polizei. Ebenso wird jede Anwendung von körperlicher Gewalt oder Nötigung und die Anwendung von psychischer Gewalt zur Anzeige gebracht. Das Mitbringen von Alkohol ist nicht gestattet und der Alkohol wird bei Zuwiderhandlung eingezogen.
Das Mitbringen und/oder Halten von Tieren ist untersagt.
Ansprüche der Teilnehmenden, Referierenden (Kunden) oder Gäste auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden oder Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DEHOGA Akademie, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DEHOGA Akademie nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DEHOGA Akademie, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Für eingebrachte Sachen haftet die DEHOGA Akademie nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung von Verlust, Beschädigung oder Zerstörung die DEHOGA Akademie informiert.
Es ist untersagt, Medien mit sich zu führen oder zu verbreiten, welche volksverhetzende, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte darstellen oder vermitteln. Zu diesen Medien zählen beispielsweise Tonträger, Plakate, Fahnen, Aufkleber, Bücher, Filme, etc.
Bei Verstößen gegen die Akademieordnung oder gegen weitere gesetzliche Bestimmungen, sowie weitere Vorschriften und Regelungen der Akademie oder des Campus ist die Leitung dazu angehalten, Maßnahmen gegen die Verstöße zu ergreifen. Diese Maßnahmen können sein:
Bei Teilnahme in der Akademie als Mitarbeiter:in eines Betriebes erhält der Betrieb eine entsprechende Mitteilung über die ergriffene Maßnahme.