All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen

1. Vertragsabschluss

Die Buchung erfolgt über die Homepage www.dehoga-akademie.de, damit geben Sie mit dem Absenden des Buttons „Buchung absenden“ ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Anmelde- oder Kaufbestätigung zustande, die in „Meine Akademie“ auf der Website www.dehoga-akademie.de abgelegt wird. Es erfolgt eine Benachrichtigung an die zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse. Der Zugang zu diesem geschlossenen Bereich ist mit einer kostenfreien Registrierung möglich. Gibt der Kunde sein verbindliches Angebot per E-Mail oder telefonisch ab, kommt der Vertrag in diesen Fällen mit der Anmelde- oder Kaufbestätigung zustande. Für rein digitale Angebote ist ausschließlich eine Angebotsabgabe über die Homepage der Akademie möglich. Die Anmelde- oder Kaufbestätigung wird bei registrierten Kunden bei „Meine Akademie“ abgelegt mit entsprechender Benachrichtigung per E-Mail. Nicht registrierte Kunden erhalten die Anmelde- oder Kaufbestätigung per E-Mail.

2. Begriffsbestimmungen

  • Seminare sind ein- bis mehrtägige Veranstaltungen zur Schulung und können im Präsenzformat, Onlineformat oder in gemischter Form (hybrid oder blended) angeboten werden. Seminare werden offen ausgeschrieben und können gebucht werden, solange freie Plätze vorhanden sind.
  • Lehrgänge sind Veranstaltungen zur Schulung und können im Präsenzformat, Onlineformat oder in gemischter Form (hybrid oder blended). In Abgrenzung zu Seminaren sind Lehrgänge mindestens 14-tägig angelegt und werden zudem als Langzeitkurse bezeichnet.
  • Vorbereitungskurse sind Angebote, die auf eine Prüfung vorbereiten.
  • Projekte, Aufträge oder anderweitige Bezeichnungen, die nicht durch die hier aufgeführten abgedeckt sind, sind individuell vereinbarte Leistungspakete.
  • Akademiezimmer sind Räumlichkeiten für Teilnehmer:innen der unter Ziff. 3 genannten Leistungen, die der Übernachtung dienen.
  • Die Schulungszeiten in Verbindung mit Akademiezimmern umfassen die Tage während der unter Ziff. 3 genannten Leistungen sowie der Tag vor und nach der Leistung.

3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung des Angebots. Zu den Leistungen gehören ausgeschriebene Seminare, ausgeschriebene Lehrgänge und Vorbereitungskurse, sonstige, jeweils individuell vereinbarte Aufträge (Trainings und Projekte) und die Übernachtung in sogenannten Akademiezimmern und diese bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die DEHOGA Akademie. Inhaltliche bzw. organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der vereinbarten Leistung, die während der Durchführung des Auftrags notwendig werden, dürfen insoweit vorgenommen werden, als diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen oder vom Kunden ausdrücklich bewilligt werden. Die DEHOGA Akademie ist berechtigt, bei unvorhergesehener Verhinderung eines eingeplanten Referenten, diesen durch einen gleichwertigen zu ersetzen. Derartige, nachgelagerte Anpassungen können in Textform vereinbart werden.

Ergänzende Regelungen bei Lehrgängen
Leistungsbeschreibungen bei Vorbereitungslehrgängen zu IHK-Prüfungen orientieren sich an den jeweiligen Rahmenplänen des DIHK. Zu Beginn des Lehrganges erhalten die Teilnehmenden einen übersichtlichen Stundenplan sowie eine Aufstellung der Dozenten und der zugeordneten Lerninhalte. Im Vorfeld getroffene mündliche Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die DEHOGA Akademie. Die DEHOGA Akademie bereitet nach bestem Wissen und Gewissen auf die Prüfungsinhalte durch die IHK vor. Auf die Inhalte der Prüfung hat die DEHOGA Akademie keinen Einfluss und auch keine Informationen im Vorfeld. Die Prüfung obliegt immer der IHK oder anderen, jeweils genannten Institutionen. Die DEHOGA Akademie prüft nicht die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung.

Ergänzende Bedingungen bei Übernachtungen (Akademiezimmer)
Die Übernachtung in Akademiezimmern steht ausschließlich Teilnehmenden und Referierenden während der Schulungszeiten zur Verfügung. Die Buchung hat in Verbindung mit der jeweiligen Kursnummer zu erfolgen.

4. Teilnehmerskripte und Online-Angebote

Die von der DEHOGA Akademie eingesetzten Teilnehmerskripte, sonstige Unterlagen (hierzu zählen Arbeitsblätter, Vorlagen, Berechnungshilfen, Checklisten, im allgemeinen Dateien) und sämtliche Online-Angebote (Online-Kurse, Video-Learnings, Video-Tutorials, usw.) sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Den Teilnehmenden ist nicht gestattet, die Materialien ohne schriftliche Zustimmung der DEHOGA Akademie ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, insbesondere in datenverarbeitende Medien aufzunehmen oder in irgendeiner anderen Form zu verbreiten und Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, Online-Angebote mitzuschneiden/aufzuzeichnen, Screenshots oder Fotos des eigenen Bildschirmes zu erstellen, Vervielfältigungsgeräte, wie bspw. Beamer, anzuschließen und somit anderen - als dem angemeldeten Teilnehmenden - zugänglich zu machen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die DEHOGA Akademie.

5. Gebühren und Honorare

Kursgebühren bei offenen Seminaren
Die ausgewiesenen Seminargebühren beinhalten einen Förderanteil der „ESF-Fachkursförderung“ des Landes Baden-Württemberg. Informationen zur Förderung sind auf der Homepage der DEHOGA Akademie abrufbar: www.dehoga-akademie.de/ueber-uns/foerdermoeglichkeiten. Förderungen gelten vorbehaltlich der korrekten persönlichen Angaben durch die Teilnehmenden (Teilnehmerdatenerhebung). Der Teilnehmende ist verpflichtet, die erforderlichen Daten im geforderten Umfang, vollständig und korrekt, zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist eine Förderung nicht möglich und es werden die vollen Gebühren in Rechnung gestellt. Die Kursgebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Kursgebühren sind Übernachtungskosten nicht enthalten.

Gebühren bei Lehrgängen
Gebühren für Lehrgänge werden jeweils ausgeschrieben und beinhalten die jeweils dargestellten Leistungen. Gebühren für Materialien und Prüfungsgebühren werden ggf. zusätzlich, auch durch Dritte, erhoben. Dies wird in der Lehrgangsausschreibung kenntlich gemacht. 

Gebühren bei Trainings und Projekten
Gebühren, Honorare oder weitere anfallende Kosten werden jeweils im individuellen Auftrag vereinbart.

Gebühren für Übernachtungen
Die Gebühren für die Übernachtung pro Tag oder pro Woche im Einzel- oder Zweibettzimmer werden bei der Buchungsanfrage gelistet. Sie werden ergänzend zu den sonstigen Gebühren erhoben. Außerhalb der Seminarverpflegung ist keine weitere Verpflegung enthalten.

Gebühren und Honorare in Verbindung mit öffentlichen Förderungen
Öffentliche Förderungen, wie beispielsweise die „ESF-Fachkursförderung“ im Rahmen offener Seminare oder Förderung im Rahmen von betriebsindividuellen Trainings, unterliegen zu erfüllenden Fördervoraussetzungen, die auf der Homepage der DEHOGA Akademie abrufbar sind: www.dehoga-akademie.de/ueber-uns/foerdermoeglichkeiten oder bei individuellen Förderungen im Rahmen des Auftrags geprüft und bekanntgemacht werden. Die DEHOGA Akademie stellt dem Kunden eine um den ausgewiesenen Förderbetrag bereits reduzierte Rechnung. Sollten im Nachhinein Fördervoraussetzungen durch den Kunden nicht erfüllt werden,  z.B. Nichtbegleichen der Rechnung, fehlerhafte Angaben zu den Fördervoraussetzungen, unvollständige Angaben, so wird nach Mahnung und angemessener Fristsetzung der volle Rechnungsbetrag fällig.

6. Zahlungsbedingungen

Kursgebühren, Lehrgangsgebühren, sonstige Gebühren, Auslagen und Honorare verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind mit Erhalt der Rechnung - ohne Abzug - zur Zahlung fällig. Die Zahlungsbedingungen gelten auch für den Einsatz erworbener Gutscheine. Eine Rechnung gilt als zugestellt, wenn sie in „Meine Akademie“ auf der Webseite www.dehoga-akademie.de abgelegt wird; es sei denn, der Kunde hat telefonisch, persönlich oder per Telefax gebucht und ist noch nicht registriert.

7. Gutscheine

Hat ein Teilnehmender ein vorhandenes Gutscheinpaket erworben, sind die Gutscheine ab Kauf zwei Jahre gültig. In diesem Zeitraum können Gutscheine für offene Seminare eingesetzt werden. Die Anzahl der notwendigen Gutscheine pro Seminar ist in der Seminarausschreibung angegeben. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die DEHOGA Akademie. Gutscheine können nur für offene Seminare eingesetzt werden.

8. Rücktritt durch die DEHOGA Akademie

Die DEHOGA Akademie kann Seminare, Lehrgänge oder Trainings und Projekte absagen, wenn Gründe vorliegen, die die DEHOGA Akademie nicht zu vertreten hat, wie z. B. höhere Gewalt, erheblicher Verstoß gegen Vertragsabsprachen und der Akademieordnung trotz vorheriger Abmahnung, unzureichende Teilnehmerzahl, plötzliche Erkrankung des Referierenden und die Ersatzbeschaffung eines Referierenden nicht zumutbar ist, sowie weitere persönliche Umstände, die der Referierende nicht zu vertreten hat. Wurde eine Übernachtung im Zusammenhang mit dem Angebot gebucht, gilt diese ebenfalls als abgesagt. Die DEHOGA Akademie ist verpflichtet, dies den Teilnehmenden oder Auftraggebern unverzüglich mitzuteilen. In o. g. Fällen werden bereits entrichtete Teilnehmergebühren und Zahlungen für Akademiezimmer unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche oder Schadensersatzansprüche gegen die DEHOGA Akademie sind (außer bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und/oder in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) ausgeschlossen.

9. Rücktritt durch den Kunden

Vor Beginn bei offenen Seminaren
Abmeldungen müssen zur Fristwahrung in Textform (z. B. Brief, Fax, Mail) vorgenommen werden. Entscheidend ist der Termin des Zugangs. Bei Abmeldungen durch den Teilnehmenden, die bis 14 Tage vor Seminarbeginn vorgenommen werden, wird ein pauschaler Schadensersatz für den Bearbeitungsaufwand von 100,-- Euro je offenem Seminar erhoben. Dieser Schadensersatz gilt auch für extrem preisreduzierte oder kostenfreie Angebote (insb. auch bei sogenannten Landesverbandsveranstaltungen oder Gründungs-Orientierungstagen), die durch eigene Zuschüsse/Nachlässe oder Zuschüsse/Nachlässe Dritter (insb. DEHOGA Baden-Württemberg) angeboten werden.

Für Abmeldung bis zu einer Woche vor Seminarbeginn, werden 75 % der Seminargebühren fällig. Danach wird die gesamte Kursgebühr erhoben. Dies gilt auch bei Fernbleiben oder Abbruch der Teilnahme. Der Teilnehmende kann ohne zusätzlichen Kostenaufwand einen Ersatzteilnehmenden benennen. Sollten Stornogebühren für von der DEHOGA Akademie im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen oder Käufe anfallen, so werden diese dem Kunden weiterbelastet. Dem Teilnehmenden steht der Nachweis frei, dass die o. g. Ansprüche nicht bzw. nicht in genannter Höhe entstanden sind.

Vor Beginn bei Lehrgängen
Abmeldungen müssen zur Fristwahrung in Textform (z. B. Brief, Fax, Mail) vorgenommen werden. Entscheidend ist der Termin des Zugangs. Bei Abmeldungen durch den Teilnehmenden, die bis 28 Tage vor Seminarbeginn vorgenommen werden, wird ein pauschaler Schadensersatz für den Bearbeitungsaufwand von 200,-- Euro erhoben. Für Abmeldung bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn, werden 75 % der Seminargebühren fällig. Danach wird die gesamte Kursgebühr erhoben. Dies gilt auch bei Fernbleiben. Der Teilnehmende kann ohne zusätzlichen Kostenaufwand einen Ersatzteilnehmenden benennen. Sollten Stornogebühren für von der DEHOGA Akademie im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen oder Käufe anfallen, so werden diese dem Kunden weiterbelastet. Dem Teilnehmenden steht der Nachweis frei, dass die o. g. Ansprüche nicht bzw. nicht in genannter Höhe entstanden sind.

Nach Beginn bei offenen Seminaren
Dem Seminarteilnehmenden steht es frei, jederzeit und ohne Frist, während des Seminars dieses zu beenden. Die gesamten Kursgebühren sind fällig.

Nach Beginn bei Lehrgängen
Dem Lehrgangsteilnehmenden steht es frei, jederzeit und ohne Frist die Teilnahme am Lehrgang zu beenden. Wird der Lehrgang in der ersten Hälfte (gemessen in der Anzahl der Unterrichtseinheiten) beendet, wird die Lehrgangsgebühr tagesanteilig, abzüglich eines pauschalen Schadensersatzes für den Bearbeitungsaufwand von 500,-- Euro zurückerstattet. Lehrgangsskripte und –unterlagen stehen ihm zeitanteilig zu. Wird die Kündigung nach der Hälfte wirksam, fällt die komplette Lehrgangsgebühr an. Dem Teilnehmenden steht der Nachweis frei, dass die o. g. Ansprüche nicht bzw. nicht in genannter Höhe entstanden sind.

Bei Trainings, Projekten und sonstigen Leistungen
Abmeldungen oder Vertragskündigungen müssen zur Fristwahrung in Textform (z. B. Brief, Fax, Mail) vorgenommen werden. Entscheidend ist der Termin des Zugangs. Bei Abmeldung oder Kündigung durch den Kunden, die bis 28 Tage vor Projektbeginn vorgenommen werden, wird ein pauschaler Schadensersatz für den Bearbeitungsaufwand von 200,-- Euro erhoben. Für Abmeldung bis zu zwei Wochen vor Projektbeginn, werden 75 % der Gebühren fällig. Danach wird die gesamte Gebühr erhoben. Sollten Stornogebühren für von der DEHOGA Akademie im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen) anfallen, so werden diese dem Kunden weiterbelastet. Dem Teilnehmenden steht der Nachweis frei, dass die o. g. Ansprüche nicht bzw. nicht in genannter Höhe entstanden sind.

Auswirkung auf die Übernachtung
Wird von der gebuchten Hauptleistung (offene Seminare, Lehrgänge, Trainings, Projekte oder sonstigen Leistungen) zurückgetreten, gilt dies auch als Rücktritt von der Übernachtung/den Übernachtungen. Dabei gelten die Rücktrittregelungen analog der gebuchten Hauptleistung.

Widerrufsrechte ausschließlich für Verbraucher (Privatpersonen)
Verbrauchern (Privatpersonen, die kein Unternehmen sind oder nicht im Rahmen ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen in Geschäftsbeziehung mit der DEHOGA Akademie treten) steht ein zusätzliches Widerrufsrecht zu. Näheres hierzu regelt die Widerrufsbelehrung der DEHOGA Akademie: www.dehoga-akademie.de/recht/widerrufsbelehrung

10. Haftung

Weitergehende Ansprüche oder Schadensersatzansprüche gegen die DEHOGA Akademie sind (außer bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und/oder in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) ausgeschlossen.

11. Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung von offenen Seminaren erhält der Teilnehmende eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat. Nach Beendigung eines Lehrgangs eine Bescheinigung über die Teilnahme mit Zeit und Dauer des absolvierten Lehrgangs. Bei sonstigen Leistungen ist die Vergabe von Bescheinigungen in den jeweiligen Aufträgen gesondert festzulegen.

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand ist Stuttgart vereinbart, dies gilt nicht für Verbraucher.